AGBs

Im Folgenden finden Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die Sie hier  auch im pdf-Format herunterladen können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 § 1 Geltungsbereich, Schriftformerfordernis

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wenn und soweit im Vertrag nichts Anderes bestimmt ist.

(2) Der Vertrag und jede Änderung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen für Aufträge

(1) Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, eine Lektion besteht aus zwei Unterrichtsstunden ohne Pause. Die kürzeste Unterrichtseinheit besteht aus einer Lektion.

(2) Gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Würden Unterrichtseinheiten auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, so finden sie stattdessen am Ende des Kurses statt, der sich dadurch ggf. um diese Unterrichtseinheiten verlängert.

(3) Der Auftragnehmer ist in der Durchführung des Auftrages nicht weisungsgebunden. Er wird bei der Durchführung des Auftrages seine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen verwerten bzw. seine fachliche Kompetenz und Qualifikation in vollem Umfang einsetzen und die Interessen des Auftraggebers nach Möglichkeit berücksichtigen.

(4) Der Auftragnehmer wird inhaltliche Anregungen und Änderungswünsche des Auftraggebers bei der Durchführung des Auftrages so weit wie möglcih berücksichtigen. Sollten dem Auftragnehmer bei der Umsetzung der Anregungen und Änderungswünsche des Auftraggebers Kosten entstehen, so wird er dem Auftragnehmer diese vor der Umsetzung mitteilen. Besteht der Auftraggeber auf der Berücksichtigung seiner Anregungen und Änderungswünsche, trägt er insoweit die Verantwortung und die Mehrkosten.

(5) Der Auftragnehmer führt im Rahmen von Unterricht keine Rechtsberatung und keine Therapie (z. B. Stimmtherapie) durch. Die Durchführung von Therapien kann nur dann Bestandteil des Vertrages werden, wenn der Auftraggeber die Verantwortung für die Therapien übernimmt und dazu auch berechtigt ist (z. B. durch nachgewiesene staatliche Befugnis). Die rechtliche Haftung für vom Auftragnehmer redigierte Schriftstücke verbleibt stets und ausschließlich beim Auftraggeber; dies gilt auch hinsichtlich der Frage, ob die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers  rechtlich überhaupt zulässig ist (etwa beim Korrekturlesen wissenschaftlicher  Arbeiten)! Weiterhin findet kein Fernunterricht i. S. d. § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz statt; wenn Mailing innerhalb des Unterrichts genutzt wird, so bleibt der Schwerpunkt des Unterrichts zeitlich wie inhaltlich dennoch stets auf dem Unterricht im face-to-face-Setting.

§ 3 Kurs- bzw. Unterrichtssort, Fahrtkosten

(1) Kursort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers. Soll davon abweichend ein Kurs an einem vom Auftraggeber festgelegten Ort statt finden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten einschließlich Ausstattung (z. B. white board, flip chart, Schreibmaterialien, Kopierer, Abspielgeräte für Audio-CDs und Video-DVDs) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sollte keine geeignete Ausstattung vorhanden sein, so kann eine entsprechende Minderung der Qualität des Unterrichts dem Auftragnehmer nicht als Mangel ausgelegt werden.

(2) Ist als Kursort ein anderer Ort vereinbart als der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers, so hat bei einem Anfahrtweg von mehr als 10 km der Auftraggeber die Fahrtkosten für die Teile des Weges zu erstatten, die über 10 km je Richtung hinausgehen. Diese Kosten belaufen sich auf 0,30 €/km.

 § 4 Kursmaterialien und Gebrauchsgegenstände

(1) Der Auftraggeber hat sich die für sich selbst (oder bei beauftragenden Sprachschulen oder sonstigen beauftragenden Unternehmen die für ihre Schüler/innen) benötigten Unterrichtsmaterialien, insbesondere die Lehrbücher, Datenträger, CDs und DVDs nach Absprache mit dem Auftragnehmer selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen (oder bei Sprachschulen oder anderen Unternehmen dafür zu sorgen, dass sich die Schüler/innen die benötigten Unterrichtsmaterialien selbst beschaffen, sofern die Sprachschule oder das Unternehmen sie nicht stellt). Eine Überlassung von Kopien, Ausdrucken oder kopierten Dateien durch den Auftragnehmer erfolgt nur dann, wenn diese unentgeltlich und ohne jede Verletzung von Rechten erhältlich, nutzbar und zu verbreiten sowie im Internet oder innerhalb der genutzten Lehrmaterialien frei zugänglich sind. Für die zu seiner eigenen Vorbereitung notwendigen Materialien kommt der Auftragnehmer selbst auf.

(2) Hat der Auftragnehmer für die Durchführung des Auftrages vertragsgemäß besondere Gebrauchsgegenstände beschafft, deren Anschaffungskosten im Vertrag berücksichtigt sind, so kann der Auftraggeber nach Beendigung des Auftrags die Übereignung verlangen.

 § 5 Verhinderung bei der Auftragsdurchführung, Ausfall von Unterrichtsstunden

(1) Entstehen beim Auftragnehmer oder beim Auftragnehmer wichtige Hinderungsgründe für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages (z. B. eine zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung des Auftragnehmers, Erkrankung eines Kursteilnehmers im Einzelunterricht, Unterschreitung der Mindestkursteilnehmerzahl aufgrund Erkrankung mindestens eines Kursteilnehmers bei einem Gruppenkurs), so hat dies der Vertragspartner, bei dem der Hinderungsgrund auftritt, dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen; dazu genügt eine telephonische Mitteilung oder die Übersendung einer E-Mail oder eines Faxes.

(2) Liegt der wichtige Hinderungsgrund in der Person des Auftragnehmers, so ist er verpflichtet, die ausgefallenen Stunden baldmöglichst nach dem vereinbarten Ende des Kurses nachzuholen, ohne dass sich das vereinbarte Entgelt für den Kurs ändert.

(3) Liegt der wichtige Hinderungsgrund in der Person des beim Auftraggebers, so wird vereinbart, dass bei Absage mindestens 24 Stunden vor dem Kurstermin dieser Termin baldmöglichst nach dem vereinbarten Ende des Kurses nachgeholt wird, ohne dass sich das vereinbarte Entgelt ür den Kurs ändert. Bei einer Absage kürzer als 24 Stunden vor dem Kurstermin entfällt der Termin ersatzlos, ohne dass das vereinbarte Entgelt sich ändert.

§ 6 Rechnung, Kündigung

(1) Die Rechnung des Auftragnehmers wird zu Beginn des Kurses erstellt. Die Leistung des Auftraggebers wird zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig.

(2) Die Frist zur ordentlichen Kündigung des Vertrages beträgt für beide Seiten vier Wochen zum Monatsende.

 § 7 Rechte bei Leistungsstörungen

(1) Erfüllt der Auftraggeber vertragliche Pflichten ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftragnehmer zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten auch das Recht, hinsichtlich der noch zu erbringenden Leistungen den Vertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.  Macht der Auftragnehmer vom Kündigungsrecht Gebrauch, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Teilleistung fällige Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung bemisst sich in diesem Fall nach dem Wert der erbrachten Leistung im Verhältnis zum Wert der vereinbarten Gesamtleistung. Weitergehende Rechte insbesondere wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages und in Bezug auf die bereits erbrachte Leistung bleiben unberührt.

(2) Bei Zahlungsverzug ist vom Tage der Fälligkeit an die noch nicht gezahlte Leistung durch den Auftraggeber mit 6 % zu verzinsen. Ein darüber hinaus gehender Verzugsschaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.

 § 8 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(2) Die Ungültigkeit einzelner Vertragsklauseln hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

(3) Ein Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Teils ist ausgeschlossen.

Frankfurt am Main, den 31.01.2012

Die generell gültigen Gesetze zu AGBs finden Sie übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dort in den Paragraphen §§ 305ff. Sollten Sie noch Fragen haben, dann schicken Sie mir einfach eine Mail (info@daf-ruther.de)!

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